AGB

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Talenteheld, vertreten durch Kiersch Consult Inc. . Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.

2. Leistungsgegenstand

Talenteheld erstellt und betreibt Social Recruiting Kampagnen. Dazu gehören je nach gebuchtem Paket zum Beispiel Anzeigenkonzepte, Zielgruppenanalyse, Werbeanzeigen auf Social Media, technische Umsetzung, Bewerberführung und optional eine Vorqualifizierung. Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen wird nicht zugesichert. Talenteheld schuldet eine fachgerechte Durchführung der beauftragten Maßnahmen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen bereit. Dazu gehören zum Beispiel Stellenbeschreibungen, interne Anforderungen, Bildmaterial oder Zugänge. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine rechtlichen Vorgaben verletzen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die vereinbarte Projektlaufzeit.

4. Kontozugänge und Werbebudgets

Die Kampagnen laufen grundsätzlich über das Werbekonto des Kunden. Das bietet dem Kunden volle Kontrolle sowie Unabhängigkeit. Das Werbebudget wird direkt beim Werbeanbieter bezahlt. Die Verantwortung für die korrekte Abrechnung des Budgets liegt beim Kunden.

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die vereinbarte Vergütung besteht regelmäßig aus einer Setupgebühr und einer monatlichen Betreuungspauschale. Die Setupgebühr ist sofort nach Auftragserteilung fällig. Die Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zu zahlen. Alle Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung bleibt die Vergütung für bereits begonnene Monate geschuldet.

7. Widerrufsausschluss

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil die Leistungen individuell erstellt werden und sich auf einen konkreten Termin oder Kampagnenstart beziehen. Dies ist gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Talenteheld beginnt auf Wunsch des Kunden häufig sofort mit der Umsetzung, was diesen Ausschluss zusätzlich bestätigt.

8. Haftung

Talenteheld haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung der Anzeigen oder Inhalte gehört nicht zum Leistungsumfang.

9. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Texten, Konzepten und Kreativmaterialien. Weitergabe, Verkauf oder Veröffentlichung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Rohdateien bleiben Eigentum von Talenteheld, sofern nicht anders vereinbart wurde.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, Daten und Strategien vertraulich. Dies gilt auch nach Vertragsende.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.