Talenteheld – Kiersch Consult Inc. – Stand 12. Dezember 2025
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch Kiersch Consult Inc. erbracht werden, insbesondere für das Social Media Recruiting. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
Talenteheld erstellt und betreibt Social Recruiting Kampagnen. Dazu gehören je nach gebuchtem Paket zum Beispiel Anzeigenkonzepte, Zielgruppenanalyse, Werbeanzeigen auf Social Media, technische Umsetzung, Bewerberführung und optional eine Vorqualifizierung.
Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein konkreter wirtschaftlicher, personeller oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet. Der Vertrag stellt keinen Werkvertrag dar.
Talenteheld schuldet eine fachgerechte Durchführung der beauftragten Maßnahmen. Die Vergütung ist unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Erfolges geschuldet.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen bereit. Dazu gehören zum Beispiel Stellenbeschreibungen, interne Anforderungen, Bildmaterial oder Zugänge. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine rechtlichen Vorgaben verletzen. Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Vertrags- oder Kampagnenlaufzeit. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
Die Kampagnen laufen grundsätzlich über das Werbekonto des Kunden. Das bietet dem Kunden volle Kontrolle sowie Unabhängigkeit. Das Werbebudget wird direkt beim Werbeanbieter bezahlt. Die Verantwortung für die korrekte Abrechnung des Budgets liegt beim Kunden.
Die vereinbarte Vergütung besteht regelmäßig aus einer Setupgebühr und einer monatlichen Betreuungspauschale. Die Setupgebühr ist sofort nach Auftragserteilung fällig. Der Vertrag kommt mit Zahlungseingang der vereinbarten Setupgebühr zustande. Die Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zu zahlen. Alle Preise sind Nettopreise.
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Recruiting-Kategorie 3 bis 6 Monate und ist im individuellen Angebot festgelegt. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per E-Mail. Bis zum Vertragsende bleibt die Vergütung für alle Monate der Vertragslaufzeit geschuldet.
Talenteheld haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung der Anzeigen oder Inhalte gehört nicht zum Leistungsumfang.
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Texten, Konzepten und Kreativmaterialien. Weitergabe, Verkauf oder Veröffentlichung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Rohdateien bleiben Eigentum von Talenteheld, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, Daten und Strategien vertraulich. Dies gilt auch nach Vertragsende.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.